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Künstliche Befruchtung in Tschechien – Erfahrungen und Kosten
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Was versteht man unter dem Begriff „Eizellspende“?

In Deutschland hat man jedoch oftmals das Problem, dass Ärzte nicht zu Eingriffen oder anderweitigen Methoden raten dürfen, wenn diese hierzulande nicht offiziell erlaubt sind. Leider ist das in vielen Fällen ein enormer Nachteil, da Paare die einen Kinderwunsch haben von der einen oder anderen Methode der künstlichen Befruchtung durchaus profitieren könnten.

Bei einer Eizellspende, muss sich die Spenderin einer speziellen Hormontherapie unterziehen, um sich im Anschluss an die Therapie mittels einer Punktion die zu befruchtenden Eizellen entnehmen lassen zu können. Diese Eizellen, werden dann mit Hilfe des väterlichen Samens auf künstliche Weise befruchtet und in die Gebärmutter der zukünftigen Mutter eingesetzt.

Gesetzliche Regelungen

In weiten Teilen Europas ist die Eizellenspende unterschiedlich geregelt worden. In Deutschland ist eine Eizellspende seit dem Beschluss des Embryonenschutzgesetzes im Jahre 1990 verboten. Auch in der Schweiz, in Österreich, in Litauen, in der Türkei, sowie in Norwegen und in Italien, ist eine Eizellenspende strikt untersagt.

Auch in anderen europäischen Ländern ist das sogenannte IVF Verfahren (In Vitro Fertilisation) nicht unbedingt gesetzlich verboten, jedoch wird es in Spanien, Tschechien, Frankreich, England, Slowakei, Polen, Belgien, Ukraine und den Niederlanden geduldet.

Eizellspende in Tschechien

Viele deutsche Mediziner – allen voran die Gynäkologen, fordern die Abschaffung eines solchen Verbotes, denn gerade hier in Deutschland ist die Medizin so weit fortgeschritten, dass ein Eingriff hierzulande im Zweifelsfall sicherer von Statten geht, als in manch anderen Ländern. In Tschechien beispielsweise bewegt sich die Medizin jedoch auf Augenhöhe mit der Deutschen Medizin, sodass es nicht verwunderlich ist, dass sich rund 1000 Frauen pro Jahr auf den Weg in eines der zahlreichen Reproduktionsmedizinischen Zentren in Tschechien machen.

In Vitro Fertilisation Verfahren

Unter ganz bestimmten Voraussetzungen, ist das IVF Verfahren auch in Deutschland zulässig, jedoch wird der behandelnde Arzt, die Spenderin und auch die werdende Mutter strafrechtlich verfolgt, wenn die Grundvoraussetzungen nicht gegeben waren und eine künstliche Befruchtung in solcher Form dennoch vollzogen worden ist. Der IVF Prozess ist in Deutschland nur dann zulässig, wenn ein (Ehe-)Paar trotz mehrfacher Versuche, nach mehr als 12 Monaten immer noch nicht erfolgreich Nachwuchs auf natürliche Art und Weise zeugen konnte. Desweiteren muss bei der Auswahl einer geeigneten Spenderin sichergestellt werden, dass die genetischen und phänotypischen Eigenschaften zwischen der Empfängerin (Mutter) und der Spenderin so identisch wie möglich sind. Phänotypische Merkmale sind beispielsweise die Haarfarbe, die Augenfarbe, der Körperbau und die Körpergröße, sowie die Hautfarbe, der Rhesusfaktor und die Blutgruppe.

Zwei IVF Methoden

In der Regel wird zwischen zwei IVF Methoden unterschieden: Zum einen gibt es die Möglichkeit einen synchronen Transfer der Befruchtung zu vollziehen, zum anderen kann ein asynchroner Transfer erfolgen.Der Unterschied ist schnell erklärt: Bei einem synchronen Transfer, werden die Eizellen der Spenderin sowie der Zyklus der Empfängerin durch eine spezielle Hormonbehandlung synchronisiert. Um die Eizelle der Spenderin auch befruchten zu können, muss der zukünftige Vater eine Samenspende abgeben. Bei einem asynchronen Transfer erfolgt der Transfer der Embryonen demnach nicht synchron sondern zeitlich versetzt.
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